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Österreichischer Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Nach Art. 129 der Österreichischen Bundesverfassung ist der Verwaltungsgerichtshof in Wien zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen. Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und bietet Rechtsschutz gegen die Untätigkeit der Verwaltung. > mehr zu: Österreichischer Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
08.10.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als "Grundrechtsgerichtshof" und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. > mehr zu: Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH)
08.10.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Österreichischer Rechnungshof
Der Rechnungshof ist als unabhängige oberste Finanzkontrolle insbesondere für Bund, Länder und Gemeinden eingerichtet. Zusätzlich zur Prüfung und Beratung, seiner Kernaufgabe, erbringt er weitere staatspolitisch bedeutende Leistungen und ist mit "notariellen" Sonderaufgaben betraut. > mehr zu: Österreichischer Rechnungshof
08.10.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit




