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  • Gesetzliche Interessensvertretungen

    Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind Selbstverwaltungskörper. Es besteht eine gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft. Die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte sowie die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte. > mehr zu: Gesetzliche Interessensvertretungen

    25.09.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit